Die Staatsangehörigen folgender Länder können mit einem eVisa (Visa on Arrival) nach Namibia einreisen:
Armenien, Australien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Japan, Kanada, Kasachstan, Kirgisistan, Liechtenstein, Luxemburg, Moldawien, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Usbekistan
- Das eVisa kann nur für folgende Reisezwecke verwendet werden:
- touristische Reisen
- geschäftliche Reisen (keine Arbeitsaufnahme)
- Besuch von Verwandten und Freunden
Die Einreise nach Namibia mit einem Visum bei Ankunft (Visa on Arrival / VoA) ist nur an einem der folgenden Grenzkontrollpunkte möglich:
- Internationaler Flughafen Hosea Kutako
- Internationaler Flughafen Walvis Bay
- Seehafen Walvis Bay Harbour
- Seehafen Lüderitz
- Grenzposten Oshikango
- Grenzposten Trans-Kalahari
- Grenzposten Oranjemund
- Grenzposten Noordover
- Grenzposten Katima Mulilo
- Grenzposten Impalila Island
- Grenzposten Ngoma
- Grenzposten Mohembo
- Das eVisa ist ab dem im Antrag angegebenen Einreisedatum gültig zur einmaligen Einreise mit max. 30 Tagen Aufenthalt.
- Der Reisepass muss bei Einreise mind. noch 6 Monate gültig sein sowie mind. 3 komplett freie Visaseiten enthalten
- Der Ausdruck des eVisa muss in Papierform (DIN A4) mitgeführt werden; der enthaltene QR-Code darf nicht geknickt oder beschädigt sein
WICHTIG: Neben der ausgedruckten eVisa-Kopie und dem Reisepass (mind. 6 Monate gültig mit 3 freien Seiten) müssen bei der Einreise auf Verlangen pro Person folgende weitere Dokumente vorgelegt werden:
· Rückflug- oder Weiterreiseticket (Nachweis über die Ausreise)
· Nachweis über bestehende Auslands-Reisekrankenversicherung (Kopie der Versicherungsbestätigung)
· Unterkunftsnachweis (Reisebuchungs- bzw. Hotelbuchungsbestätigung)
· Nachweis finanzieller Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten (z.B. Kreditkarte oder Bargeld)
· Bei Reisen mit Kindern: vollständige Geburtsurkunde (Kopie) und Einverständniserklärung beider Elternteile (falls die Eltern nicht mitreisen) in englischer Sprache.
Ohne diese Nachweise kann die Einreise auch mit gültigem eVisa durch den Immigrationsbeamten verweigert werden.