Für Antragsteller mit Wohnsitz in Bayern
- Die Staatsangehörigen folgender Länder können mit einem eVisa (Visa on Arrival) nach Namibia einreisen:Armenien, Australien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Japan, Kanada, Kasachstan, Kirgisistan, Liechtenstein, Luxemburg, Moldawien, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Usbekistan
- Das eVisa kann nur für folgende Reisezwecke verwendet werden:- touristische Reisen- geschäftliche Reisen (keine Arbeitsaufnahme)- Besuch von Verwandten und Freunden
- Die Einreise nach Namibia mit einem Visum bei Ankunft (Visa on Arrival / VoA) ist nur an einem der folgenden Grenzkontrollpunkte möglich:- Internationaler Flughafen Hosea Kutako- Internationaler Flughafen Walvis Bay- Seehafen Walvis Bay Harbour
- Seehafen Lüderitz- Grenzposten Oshikango- Grenzposten Trans-Kalahari- Grenzposten Oranjemund- Grenzposten Noordover- Grenzposten Katima Mulilo- Grenzposten Impalila Island- Grenzposten Ngoma- Grenzposten Mohembo - Das eVisa ist ab dem im Antrag angegebenen Einreisedatum gültig zur einmaligen Einreise mit max. 30 Tagen Aufenthalt.
- Der Reisepass muss bei Einreise mind. noch 6 Monate gültig sein sowie mind. 3 komplett freie Visaseiten enthalten
- Der Ausdruck des eVisa muss in Papierform (DIN A4) mitgeführt werden; der enthaltene QR-Code darf nicht geknickt oder beschädigt sein
WICHTIG: Neben der ausgedruckten eVisa-Kopie und dem Reisepass (mind. 6 Monate gültig mit 3 freien Seiten) müssen bei der Einreise auf Verlangen pro Person folgende weitere Dokumente vorgelegt werden:
· Rückflug- oder Weiterreiseticket (Nachweis über die Ausreise)· Nachweis über bestehende Auslands-Reisekrankenversicherung (Kopie der Versicherungsbestätigung)
· Unterkunftsnachweis (Reisebuchungs- bzw. Hotelbuchungsbestätigung)
· Nachweis finanzieller Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten (z.B. Kreditkarte oder Bargeld)
· Bei Reisen mit Kindern: vollständige Geburtsurkunde (Kopie) und Einverständniserklärung beider Elternteile (falls die Eltern nicht mitreisen) in englischer Sprache.
Ohne diese Nachweise kann die Einreise auch mit gültigem eVisa durch den Immigrationsbeamten verweigert werden.


