für Antragsteller mit Wohnsitz in Bayern
Deutsche Staatsbürger
- 1 x Einwilligungserklärung – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Antragsteller
- 1 x Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- 1 x Original Reisepass – bei Beantragung mindestens noch 6 Monate gültig, mind. 2 gegenüberliegende freie Visaseiten
- 1 x Online-Antragsformular – vollständig ausgefüllt mit Original-Unterschrift auf der ersten Seite unterhalb des Fotos und auf Seite 2 unten rechts HINWEIS:Das Passfoto muss während des Online-Antragsprozesses zwingend vorab hochgeladen werden.Die Unterschriften auf dem Visum-Antrag müssen identisch der Unterschrift im Reisepass sein
- 1 x Original Passfoto – identisch, im Format 5 x 5 cm, randlos, in Farbe mit weißem Hintergrund, keine Scans, keine Ausdrucke (siehe auch “Passfoto-Richtlinien” im Downloadbereich)
- 1 x Meldebestätigung - nicht älter als 6 Monate
- 1 x Einladungsschreiben – des indischen Geschäftspartners in englischer Sprache, adressiert an: „Consulate General of India“ in München mit detaillierten Angaben über den genauen Einsatzort und die genaue Beschreibung der durchzuführenden Arbeiten des Antragstellers, sowie die gewünschte Visagültigkeit (max. 6 Monate). Weiterhin soll der indische Geschäftspartner in der Einladung bestätigen, dass die erforderliche Tätigkeit von Spezialisten des entsendenden Unternehmens durchgeführt werden muss und nicht von einem indischen Staatsangehörigen übernommen werden kann.
- 1 x Handelsregisterauszug (Certificate of incorporation) – des Geschäftspartners in Indien in Kopie
- 1 x Entsendungsschreiben – des deutschen Unternehmens in englischer Sprache, adressiert an: „Consulate General of India“ in München mit AngabenzuNamen d. Reisenden, Zweck u. Dauer der Reise und die Übernahme aller in Zusammenhang mit der Reise entstehenden Kosten durch das entsendende Unternehmen. Detailliert anzugeben sind der genaue Einsatzort und eine genaue Beschreibung der durchzuführenden Arbeiten des Antragstellers. Informationen sind notwendig zur gewünschten Visagültigkeit, sowie der kompletten Adresse und Rufnummer des indischen Geschäftspartners. Das Schreiben sollte inhaltlich dem Einladungsschreiben entsprechen.
- Qualifiktionsnachweise – welche die spezielle Qualifikation des Antragstellers nachweisen in Kopie (z.B. Fachzeugnisse, Hochschulabschlüsse, Diploma o.ä.)
- Wichtig! Visa mit dem Reisezweck Employment werden für Reisegründe wie Reparaturen, Wartungsarbeiten, Montagen aber auch Beratungstätigkeit, Supervising, Consulting und auch Vertragsunterzeichnungen ausgestellt. Das bis Oktober 2009 ausgestellte Businessvisum (B) kann für diese Tätigkeiten nicht mehr verwendet werden und ist nur noch für reine Besprechungen und Einkaufsreisen gültig.
- Informationen zum Visa-Antrag:
Der Antrag muss online unter dem Link: https://indianvisaonline.gov.in/visa/ ausgefüllt, im Anschluss ausgedruckt und vom Antragsteller 2x persönlich unterzeichnet werden, und zwar unterhalb des Fotos auf der ersten Seite und auf Seite 2 unten rechts!
ACHTUNG: die Unterschriften auf dem Visum-Antrag müssen identisch der Unterschrift im Reisepass sein
Bitte achten Sie unbedingt auf die korrekte Eingabe Ihrer Daten, da Tippfehler oder nicht korrekte Angaben zur Ablehnung der Antragsunterlagen führen.
Bitte verwenden Sie bei der Eingabe der Passnummer nur die Nummer oben rechts auf der Plastik-Karte des Reisepasses, nicht die im unteren, maschinenlesbaren Teil. Bitte beachten Sie, dass die Passnummern nie ein „O“ (wie Otto) enthalten, verwenden Sie bitte immer eine „0“ (Null).Geben Sie keine Sonderzeichen ein; Doppelnamen sind ohne Bindestrich, aber mit Leerzeichen einzugeben. Titel (z. B. Dr., Prof. o. ä.) müssen eingegeben werden, sofern diese im Reisepass eingetragen sind. Es müssen im Antrag alle Vornamen des Antragstellers angegeben werden und bezüglich der Frage zu Eltern / Ehepartner müssen der Vor- und der Familienname angegeben werden. Handschriftliche Ergänzungen und Änderungen werden seitens des Konsulates leider nicht akzeptiert.
Bitte beachten Sie zudem, dass das im Visumantrag angegebene Einreisedatum mit den Einreisedaten in Einladung und Entsendungsschreiben übereinstimmen muss.
Bitte geben Sie beim Ausfüllen des Antrages zu Beginn unbedingt das für Ihren Wohnsitz zuständige indische Konsulat an! Die Anschrift des Konsulates erscheint auf dem automatisch generierten Formular-Ausdruck!
Nicht-deutsche Staatsbürger benötigen zusätzlich noch
- 1 x Aufenthaltsgenehmigung für die BR Deutschland sowie die Kopie der Meldebestätigung eines deutschen Einwohnermeldeamtes. Für EU-Staatsangehörige ist die Kopie der Meldebestätigung ausreichend
- ACHTUNG: Sofern der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 2 Jahre durchgehend in Deutschland gemeldet ist, muss ein zusätzliches Formular ausgefüllt werden (siehe „Zusatzformular“). Dieses Formular muss im Original in schwarzer Blockschrift ausgefüllt werden; eine Kopie ist nicht ausreichend. Kann der nicht-deutsche Antragsteller keinen Nachweis mittels Meldebescheinigung darüber führen, dass er schon mindestens zwei Jahre in Deutschland wohnhaft ist, muss mit erheblich verlängerter Antragsdauer gerechnet werden.
Dieses Formular muss nach EU-DSGVO ausgefüllt & unterschrieben von jedem Visa-Antragsteller zusammen mit den Antragsunterlagen eingereicht werden.
Das Visum-Antragsformular muss Online ausgefüllt werden. Der Ausdruck des generierten PDF-Dokumentes muss zusammen mit allen weiteren Antragsdokumenten an VISUM.de gesandt werden.
Zur Beantragung eines Visums für Indien benötigen Sie 2 Passfotos, welche abweichend von den in Deutschland üblichen Richtlinien für biometrische Passfotos besonderen Vorgaben entsprechen müssen. <br /> Bitte drucken Sie die Grafik ggfs. aus und legen diese dem Fotografen vor, den Sie mit der Erstellung Ihrer Passfotos beauftragen möchten.
Hinweis: Fotos in dem zur Visabeantragung für Indien benötigten Format können in einem Passfoto-Automaten nicht produziert werden!
Als nicht-deutscher Staatsbürger müssen Sie zusätzlich zum Visaantrag dieses Zusatzformular ausfüllen (nur in schwarzer Schrift) und dem Antrag beifügen.
Die Ausfüllhilfe enthält die deutsche Übersetzung des Online-Formulars.
Bitte beachten Sie, dass zur Online-Antragstellung nur die englische Version (s.o.) verwendet werden kann.
Wenn Sie die Online-Antragstellung nicht selbst durchführen möchten, übernimmt der Visa Dienst Bonn diesen Schritt gerne für Sie.
Bitte laden Sie den Fragebogen, füllen ihn handschriftlich oder am PC vollständig aus und senden Ihn zusammen mit Ihren vollständigen Antragsunterlagen an unser zuständiges Servicebüro. Sie erhalten das fertige Antragsformular von uns per E-Mail zur Unterschrift und senden das unterschriebene Original an unser zuständiges Servicebüro zurück.
Dieser Service kostet zusätzlich 35,00 Euro zzgl. MwSt.
Informationen zur Registrierung beim Foreigners Regional Registration Office (FRRO) in Indien für Inhaber von Employment Visa.
Bitte beachten Sie:
- Das Visum wird abhängig vom Inhalt der Begleitschreiben für einen Zeitraum maximal 6 Monaten ab Ausstellungsdatum erteilt. Über die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Visa entscheidet das Konsulat nach Einzelfallprüfung.
- Der Einsatzort wird im Employment-Visum vermerkt und ist somit nur für den beantragten Einsatzort gültig. Beabsichtigt der Inhaber des Visums, den Einsatzort zu wechseln, muss ein neues Visum beantragt werden.
- Spätestens am letzten Gültigkeitstag des Visums muss die Ausreise erfolgen.
- In bestimmten Fällen ist eine Registrierung vor Ort innerhalb von 14 Tagen notwendig. Dies ist dann im Visum vermerkt (siehe Dokument Registrierung FRRO)
- Journalisten müssen sich vorab an das Konsulat wenden und einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren. In diesem Fall kann der Visa Dienst Bonn leider nicht bei der Antragstellung behilflich sein.
- Antragsteller, welche früher oder aktuell die Staatsangehörigkeit von Afghanistan, Bangladesh, Pakistan oder Sri Lanka besaßen / besitzen, sowie Antragsteller mit ursprünglich indischer Herkunft unterliegen besonderen Bestimmungen und müssen ebenso wie Antragsteller bestimmter Nationalität (z.B. VR China, Iran, Irak) mit einer Antragsdauer von bis zu 1 Jahr rechnen und ihren Antrag persönlich beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Generalkonsulat stellen! (Hinweis: Zusatzformulare erforderlich)
- Nicht-deutsche Staatsangehörige oder deutsche Staatsangehörige, deren Nationalität bei Geburt nicht deutsch war, müssen evtl. mit Verzögerungen bei der Bearbeitung durch das Konsulat und erhöhten Gebühren rechnen.
- Bei Antragsstellern mit der Staatsangehörigkeit der Ukraine oder Russlands behält sich das Konsulat vor, diese zu einem persönlichen Interview einzuladen.
- Die indischen Konsulate praktizieren weiterhin eine strikte Konsularbezirksbindung. Das Konsulat München bearbeitet lediglich Antragsteller mit Wohnsitz in Baden-Württemberg und Bayern.
- Deutsche Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland müssen die Antragstellung beim zuständigen indischen Konsulat im Land des ständigen Wohnsitzes vornehmen.
- Restricted / Protectet Areas (geschützte Gebiete): bestimmte Gebiete Indiens erfordern neben dem Visum eine besondere Genehmigung, die zum Teil schon zusammen mit dem Visum im Konsulat beantragt werden kann oder aber beim Ministry of Home Affaires, Lok Nayak Bhawan, Khan Market, New Delhi sowie bei einem Foreigners´ Registration Office in Indien. Diese Regelung betrifft folgende Gebiete: Ladakh, Sikkim, Arunachal Pradesh, Manipur, Mizoram, Nagaland, Port Blair sowie die Andaman und Nicobar Islands.
- Das Konsulat behält sich das Recht vor, ggfs. weitere Unterlagen nachzufordern.
Konsulargebühren und Bearbeitungsdauer im Konsulat
Deutsche StaatsbürgerVisumtyp | Preis pro Person | Bearbeitungsdauer |
Arbeitsvisum ohne Arbeitsvertrag Employmentvisum |
103,00 EURO |
ca. 2 Wochen |
Servicegebühr Visa Application Center |
0,00 EURO1) |
|
1) Application-Center aktuell geschlossen; daher keine Kosten |
Zusätzliche Kosten
Nicht-deutsche Staatsbürger
Da die Gebühren je nach Staatsangehörigkeit variieren, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an unser Service-Büro.
Musterdokumente
Zur Beantragung des Visums für Ihr Reiseland muss ein Visa-Antragsformular ausgefüllt werden. Das folgende Musterformular soll Ihnen dabei helfen, Ihre Daten entsprechend korrekt und vollständig in das Visa-Antragsformular einzutragen.
Visumkontrolle
Es ist ratsam, das vom Konsulat ausgestellte Visum auf seine Richtigkeit zu überprüfen, damit mögliche Unstimmigkeiten geklärt und eventuelle Fehler noch vor Reiseantritt korrigiert werden können. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, die Daten in Ihrem Visum anhand des untenstehenden Musters zu kontrollieren, gleich nachdem Sie Ihren visierten Reisepass von uns zurück erhalten haben.
Bitte beachten Sie:
- Das Visum wird abhängig vom Inhalt der Begleitschreiben für einen Zeitraum maximal 6 Monaten ab Ausstellungsdatum erteilt. Über die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Visa entscheidet das Konsulat nach Einzelfallprüfung.
- Der Einsatzort wird im Employment-Visum vermerkt und ist somit nur für den beantragten Einsatzort gültig. Beabsichtigt der Inhaber des Visums, den Einsatzort zu wechseln, muss ein neues Visum beantragt werden.
- Spätestens am letzten Gültigkeitstag des Visums muss die Ausreise erfolgen.
- In bestimmten Fällen ist eine Registrierung vor Ort innerhalb von 14 Tagen notwendig. Dies ist dann im Visum vermerkt (siehe Dokument Registrierung FRRO)
- Journalisten müssen sich vorab an das Konsulat wenden und einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren. In diesem Fall kann der Visa Dienst Bonn leider nicht bei der Antragstellung behilflich sein.
- Antragsteller, welche früher oder aktuell die Staatsangehörigkeit von Afghanistan, Bangladesh, Pakistan oder Sri Lanka besaßen / besitzen, sowie Antragsteller mit ursprünglich indischer Herkunft unterliegen besonderen Bestimmungen und müssen ebenso wie Antragsteller bestimmter Nationalität (z.B. VR China, Iran, Irak) mit einer Antragsdauer von bis zu 1 Jahr rechnen und ihren Antrag persönlich beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Generalkonsulat stellen! (Hinweis: Zusatzformulare erforderlich)
- Nicht-deutsche Staatsangehörige oder deutsche Staatsangehörige, deren Nationalität bei Geburt nicht deutsch war, müssen evtl. mit Verzögerungen bei der Bearbeitung durch das Konsulat und erhöhten Gebühren rechnen.
- Bei Antragsstellern mit der Staatsangehörigkeit der Ukraine oder Russlands behält sich das Konsulat vor, diese zu einem persönlichen Interview einzuladen.
- Die indischen Konsulate praktizieren weiterhin eine strikte Konsularbezirksbindung. Das Konsulat München bearbeitet lediglich Antragsteller mit Wohnsitz in Baden-Württemberg und Bayern.
- Deutsche Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland müssen die Antragstellung beim zuständigen indischen Konsulat im Land des ständigen Wohnsitzes vornehmen.
- Restricted / Protectet Areas (geschützte Gebiete): bestimmte Gebiete Indiens erfordern neben dem Visum eine besondere Genehmigung, die zum Teil schon zusammen mit dem Visum im Konsulat beantragt werden kann oder aber beim Ministry of Home Affaires, Lok Nayak Bhawan, Khan Market, New Delhi sowie bei einem Foreigners´ Registration Office in Indien. Diese Regelung betrifft folgende Gebiete: Ladakh, Sikkim, Arunachal Pradesh, Manipur, Mizoram, Nagaland, Port Blair sowie die Andaman und Nicobar Islands.
- Das Konsulat behält sich das Recht vor, ggfs. weitere Unterlagen nachzufordern.
Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten finden Sie hier.
Konsulargebühren und Bearbeitungsdauer im Konsulat
Deutsche StaatsbürgerVisumtyp | Preis pro Person | Bearbeitungsdauer |
Arbeitsvisum ohne Arbeitsvertrag Employmentvisum |
103,00 EURO |
ca. 2 Wochen |
Servicegebühr Visa Application Center |
0,00 EURO1) |
|
1) Application-Center aktuell geschlossen; daher keine Kosten |
Zusätzliche Kosten
Nicht-deutsche Staatsbürger
Da die Gebühren je nach Staatsangehörigkeit variieren, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an unser Service-Büro.
Musterdokumente
Zur Beantragung des Visums für Ihr Reiseland muss ein Visa-Antragsformular ausgefüllt werden. Das folgende Musterformular soll Ihnen dabei helfen, Ihre Daten entsprechend korrekt und vollständig in das Visa-Antragsformular einzutragen.
Visumkontrolle
Es ist ratsam, das vom Konsulat ausgestellte Visum auf seine Richtigkeit zu überprüfen, damit mögliche Unstimmigkeiten geklärt und eventuelle Fehler noch vor Reiseantritt korrigiert werden können. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, die Daten in Ihrem Visum anhand des untenstehenden Musters zu kontrollieren, gleich nachdem Sie Ihren visierten Reisepass von uns zurück erhalten haben.