für Antragsteller mit Wohnsitz in Bayern
Deutsche Staatsbürger
- 1 x Einwilligungserklärung – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Antragsteller
- 1 x Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- 1 x Original Reisepass – bei Beantragung mindestens noch noch 1 Jahr gültig, mind. 2 gegenüberliegende freie Visaseiten
- 1 x Online-Antragsformular – vollständig ausgefüllt mit Original-Unterschrift auf der ersten Seite unterhalb des Fotos und auf Seite 2 unten rechts
HINWEIS:
Das Passfoto muss während des Online-Antragsprozesses zwingend vorab hochgeladen werden.
Die Unterschriften auf dem Visum-Antrag müssen identisch der Unterschrift im Reisepass sein. - 1 x Original Passfoto – identisch, im Format 5 x 5 cm, in Farbe mit weißem Hintergrund, randlos, keine Scans, keine Ausdrucke (siehe auch “Passfoto-Richtlinien” im Downloadbereich)
- 1x aktuelle Meldebestätigung - nicht älter als 6 Monate
- 1 x Reisebuchungsbestätigung – mit genauem Reiseverlauf – nur für Teilnehmer von Kreuzfahrten mit mehrfachen indischen Häfen, sowie für Reisende mit zwischen-zeitlicher Aus- und Einreise nach / von Nepal oder einem anderen Nachbarland
Minderjährige Antragsteller benötigen zusätzlich noch
- 1 x Geburtsurkunde – in Kopie
- 1 x Passkopie der Begleitperson – Kopie der Personaldatenseite (sofern nicht mit mindestens einem Elternteil gereist wird)
- 1 x Passkopien der Eltern – Kopien der Personaldatenseite
- 1 x Bestätigungsschreiben der Eltern – dass alle Kosten für die Reise in Indien übernommen werden und Angabe der Begleitperson, mit welcher der Antragsteller nach Indien einreist
Informationen zum Visa-Antrag:
- Der Antrag muss online unter dem Link: https://indianvisaonline.gov.in/visa/
ausgefüllt, im Anschluss ausgedruckt und vom Antragsteller 2x
persönlich unterzeichnet werden, und zwar unterhalb des Fotos auf der
ersten Seite und auf Seite 2 unten rechts!
ACHTUNG: die Unterschriften auf dem Visum-Antrag müssen identisch der Unterschrift im Reisepass sein
Bitte achten Sie unbedingt auf die korrekte Eingabe Ihrer Daten, da Tippfehler oder nicht korrekte Angaben zur Ablehnung der Antragsunterlagen führen.
Bitte verwenden Sie bei der Eingabe der Passnummer nur die Nummer oben rechts auf der Plastik-Karte des Reisepasses, nicht die im unteren, maschinenlesbaren Teil. Bitte beachten Sie, dass die Passnummern nie ein „O“ (wie Otto) enthalten, verwenden Sie bitte immer eine „0“ (Null).Geben Sie keine Sonderzeichen ein; Doppelnamen sind ohne Bindestrich, aber mit Leerzeichen einzugeben. Titel (z. B. Dr., Prof. o. ä.) müssen eingegeben werden, sofern diese im Reisepass eingetragen sind. Es müssen im Antrag alle Vornamen des Antragstellers angegeben werden und bezüglich der Frage zu Eltern / Ehepartner müssen der Vor- und der Familienname angegeben werden. Handschriftliche Ergänzungen und Änderungen werden seitens des Konsulates leider nicht akzeptiert.
Bitte geben Sie beim Ausfüllen des Antrages zu Beginn unbedingt das für Ihren Wohnsitz zuständige indische Konsulat an! Die Anschrift des Konsulates erscheint auf dem automatisch generierten Formular-Ausdruck!
Nicht-deutsche Staatsbürger benötigen zusätzlich noch
- 1 x Aufenthaltsgenehmigung für die BR Deutschland sowie die Kopie der Meldebestätigung eines deutschen Einwohnermeldeamtes. Für EU-Staatsangehörige ist die Kopie der Meldebestätigung ausreichend
- ACHTUNG: Sofern der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 2 Jahre durchgehend in Deutschland gemeldet ist, muss ein zusätzliches Formular ausgefüllt werden (siehe „Zusatzformular“). Dieses Formular muss im Original in schwarzer Blockschrift ausgefüllt werden; eine Kopie ist nicht ausreichend. Kann der nicht-deutsche Antragsteller keinen Nachweis mittels Meldebescheinigung darüber führen, dass er schon mindestens zwei Jahre in Deutschland wohnhaft ist, muss mit erheblich verlängerter Antragsdauer gerechnet werden.
Dieses Formular muss nach EU-DSGVO ausgefüllt & unterschrieben von jedem Visa-Antragsteller zusammen mit den Antragsunterlagen eingereicht werden.
Das Visum-Antragsformular muss Online ausgefüllt werden. Der Ausdruck des generierten PDF-Dokumentes muss zusammen mit allen weiteren Antragsdokumenten an VISUM.de gesandt werden.
Zur Beantragung eines Visums für Indien benötigen Sie 2 Passfotos, welche abweichend von den in Deutschland üblichen Richtlinien für biometrische Passfotos besonderen Vorgaben entsprechen müssen. <br /> Bitte drucken Sie die Grafik ggfs. aus und legen diese dem Fotografen vor, den Sie mit der Erstellung Ihrer Passfotos beauftragen möchten.
Hinweis: Fotos in dem zur Visabeantragung für Indien benötigten Format können in einem Passfoto-Automaten nicht produziert werden!
Als nicht-deutscher Staatsbürger müssen Sie zusätzlich zum Visaantrag dieses Zusatzformular ausfüllen (nur in schwarzer Schrift) und dem Antrag beifügen.
Die Ausfüllhilfe enthält die deutsche Übersetzung des Online-Formulars.
Bitte beachten Sie, dass zur Online-Antragstellung nur die englische Version (s.o.) verwendet werden kann.
Wenn Sie die Online-Antragstellung nicht selbst durchführen möchten, übernimmt der Visa Dienst Bonn diesen Schritt gerne für Sie.
Bitte laden Sie den Fragebogen, füllen ihn handschriftlich oder am PC vollständig aus und senden Ihn zusammen mit Ihren vollständigen Antragsunterlagen an unser zuständiges Servicebüro. Sie erhalten das fertige Antragsformular von uns per E-Mail zur Unterschrift und senden das unterschriebene Original an unser zuständiges Servicebüro zurück.
Dieser Service kostet zusätzlich 35,00 Euro zzgl. MwSt.
Bitte beachten Sie:
- Das Visum wird für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Ausstellungsdatum zur mehrmaligen Einreise erteilt. Über die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Visa entscheidet das Konsulat nach Einzelfallprüfung.
- Spätestens am letzten Gültigkeitstag des Visums muss die Ausreise erfolgen.
- Journalisten, welche touristisch nach Indien reisen müssen zusätzlich eine Kopie ihres Presseausweises, sowie ein Schreiben einreichen, in dem bestätigt wird, dass die Reise rein touristisch ist. Im Visum-Antrag muss die Visakategorie „Journalist“ und der Reisezweck „touristisch“ ausgewählt werden.
- Antragsteller, welche früher oder aktuell die Staatsangehörigkeit von Afghanistan, Bangladesh, Pakistan oder Sri Lanka besaßen / besitzen, sowie Antragsteller mit ursprünglich indischer Herkunft unterliegen besonderen Bestimmungen und müssen ebenso wie Antragsteller bestimmter Nationalität (z.B. VR China, Iran, Irak) mit einer Antragsdauer von bis zu 1 Jahr rechnen und ihren Antrag persönlich beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Generalkonsulat stellen! (Hinweis: Zusatzformulare erforderlich)
- Nicht-deutsche Staatsangehörige oder deutsche Staatsangehörige, deren Nationalität bei Geburt nicht deutsch war, müssen evtl. mit Verzögerungen bei der Bearbeitung durch das Konsulat und erhöhten Gebühren rechnen.
- Bei Antragsstellern mit der Staatsangehörigkeit der Ukraine oder Russlands behält sich das Konsulat vor, diese zu einem persönlichen Interview einzuladen.
- Die indischen Konsulate praktizieren weiterhin eine strikte Konsularbezirksbindung. Das Konsulat München bearbeitet lediglich Antragsteller mit Wohnsitz in Baden-Württemberg und Bayern.
- Deutsche Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland müssen die Antragstellung beim zuständigen indischen Konsulat im Land des ständigen Wohnsitzes vornehmen.
- Restricted / Protectet Areas (geschützte Gebiete): bestimmte Gebiete Indiens erfordern neben dem Visum eine besondere Genehmigung, die zum Teil schon zusammen mit dem Visum im Konsulat beantragt werden kann oder aber beim Ministry of Home Affaires, Lok Nayak Bhawan, Khan Market, New Delhi sowie bei einem Foreigners´ Registration Office in Indien. Diese Regelung betrifft folgende Gebiete: Ladakh, Sikkim, Arunachal Pradesh, Manipur, Mizoram, Nagaland, Port Blair sowie die Andaman- und Nicobar Islands.
- Das Konsulat behält sich das Recht vor, ggfs. weitere Unterlagen nachzufordern.
Konsulargebühren und Bearbeitungsdauer im Konsulat
Deutsche StaatsbürgerVisumtyp | Preis pro Person | Bearbeitungsdauer |
Touristenvisum |
87,00 EURO |
ca. 2 Wochen |
Servicegebühr Visa Application Center | 0,00 EURO1) | |
1) Application-Center aktuell geschlossen; daher keine Kosten |
Zusätzliche Kosten
Bei der Visabeantragung über alle indischen Konsulate in Deutschland wird neben der Visagebühr pro Visum eine zusätzliche Servicegebühr durch die zuständigen Application-Center erhoben.
Nicht-deutsche Staatsbürger
Da die Gebühren je nach Staatsangehörigkeit variieren, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an unser Service-Büro.
Musterdokumente
Zur Beantragung des Visums für Ihr Reiseland muss ein Visa-Antragsformular ausgefüllt werden. Das folgende Musterformular soll Ihnen dabei helfen, Ihre Daten entsprechend korrekt und vollständig in das Visa-Antragsformular einzutragen.
Visumkontrolle
Es ist ratsam, das vom Konsulat ausgestellte Visum auf seine Richtigkeit zu überprüfen, damit mögliche Unstimmigkeiten geklärt und eventuelle Fehler noch vor Reiseantritt korrigiert werden können. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, die Daten in Ihrem Visum anhand des untenstehenden Musters zu kontrollieren, gleich nachdem Sie Ihren visierten Reisepass von uns zurück erhalten haben.
Bitte beachten Sie:
- Das Visum wird für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Ausstellungsdatum zur mehrmaligen Einreise erteilt. Über die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Visa entscheidet das Konsulat nach Einzelfallprüfung.
- Spätestens am letzten Gültigkeitstag des Visums muss die Ausreise erfolgen.
- Journalisten, welche touristisch nach Indien reisen müssen zusätzlich eine Kopie ihres Presseausweises, sowie ein Schreiben einreichen, in dem bestätigt wird, dass die Reise rein touristisch ist. Im Visum-Antrag muss die Visakategorie „Journalist“ und der Reisezweck „touristisch“ ausgewählt werden.
- Antragsteller, welche früher oder aktuell die Staatsangehörigkeit von Afghanistan, Bangladesh, Pakistan oder Sri Lanka besaßen / besitzen, sowie Antragsteller mit ursprünglich indischer Herkunft unterliegen besonderen Bestimmungen und müssen ebenso wie Antragsteller bestimmter Nationalität (z.B. VR China, Iran, Irak) mit einer Antragsdauer von bis zu 1 Jahr rechnen und ihren Antrag persönlich beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Generalkonsulat stellen! (Hinweis: Zusatzformulare erforderlich)
- Nicht-deutsche Staatsangehörige oder deutsche Staatsangehörige, deren Nationalität bei Geburt nicht deutsch war, müssen evtl. mit Verzögerungen bei der Bearbeitung durch das Konsulat und erhöhten Gebühren rechnen.
- Bei Antragsstellern mit der Staatsangehörigkeit der Ukraine oder Russlands behält sich das Konsulat vor, diese zu einem persönlichen Interview einzuladen.
- Die indischen Konsulate praktizieren weiterhin eine strikte Konsularbezirksbindung. Das Konsulat München bearbeitet lediglich Antragsteller mit Wohnsitz in Baden-Württemberg und Bayern.
- Deutsche Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland müssen die Antragstellung beim zuständigen indischen Konsulat im Land des ständigen Wohnsitzes vornehmen.
- Restricted / Protectet Areas (geschützte Gebiete): bestimmte Gebiete Indiens erfordern neben dem Visum eine besondere Genehmigung, die zum Teil schon zusammen mit dem Visum im Konsulat beantragt werden kann oder aber beim Ministry of Home Affaires, Lok Nayak Bhawan, Khan Market, New Delhi sowie bei einem Foreigners´ Registration Office in Indien. Diese Regelung betrifft folgende Gebiete: Ladakh, Sikkim, Arunachal Pradesh, Manipur, Mizoram, Nagaland, Port Blair sowie die Andaman- und Nicobar Islands.
- Das Konsulat behält sich das Recht vor, ggfs. weitere Unterlagen nachzufordern.
Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten finden Sie hier.
Konsulargebühren und Bearbeitungsdauer im Konsulat
Deutsche StaatsbürgerVisumtyp | Preis pro Person | Bearbeitungsdauer |
Touristenvisum |
87,00 EURO |
ca. 2 Wochen |
Servicegebühr Visa Application Center | 0,00 EURO1) | |
1) Application-Center aktuell geschlossen; daher keine Kosten |
Zusätzliche Kosten
Bei der Visabeantragung über alle indischen Konsulate in Deutschland wird neben der Visagebühr pro Visum eine zusätzliche Servicegebühr durch die zuständigen Application-Center erhoben.
Nicht-deutsche Staatsbürger
Da die Gebühren je nach Staatsangehörigkeit variieren, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an unser Service-Büro.
Musterdokumente
Zur Beantragung des Visums für Ihr Reiseland muss ein Visa-Antragsformular ausgefüllt werden. Das folgende Musterformular soll Ihnen dabei helfen, Ihre Daten entsprechend korrekt und vollständig in das Visa-Antragsformular einzutragen.
Visumkontrolle
Es ist ratsam, das vom Konsulat ausgestellte Visum auf seine Richtigkeit zu überprüfen, damit mögliche Unstimmigkeiten geklärt und eventuelle Fehler noch vor Reiseantritt korrigiert werden können. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, die Daten in Ihrem Visum anhand des untenstehenden Musters zu kontrollieren, gleich nachdem Sie Ihren visierten Reisepass von uns zurück erhalten haben.