ETA (Elektronisches Visum) beantragen für Kanada
für Antragsteller mit Wohnsitz in Hessen
Kontakt und zuständiges Büro
Visa Dienst Bonn GmbH & Co. KG
Büro München
Landsberger Str. 402
81241 München

Telefon +49 (0) 89 -178 768 3 - 0
Telefax +49 (0) 89 - 178 768 3 - 17

E-Mail Muenchen@visum.de

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr
Sie benötigen folgende Unterlagen pro Person / Reisenden

Benötigte Unterlagen zur Beantragung des eTA:

  • 1 x Einwilligungserklärung – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Antragsteller
  • 1 x Auftragsformular – ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
  • 1 x Fragebogen eTA Kanada – komplett ausgefüllt
  • 1 x Kopie des Reisepasses – Kopie der Personaldatenseite; der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.

Mit der elektronischen Reisegenehmigung können Reisende mit den unten genannten Nationalitäten für touristische oder geschäftliche (nur Besprechungen, keine Arbeitsaufnahme) Zwecke nach Kanada reisen:

Folgende Nationalitäten können mit einem eTA einreisen:

Andorra, Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Brunei Darussalam, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Korea (Republik), Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Neu Seeland, Norwegen, Österreich, Papua Neuguinea, Polen, Portugal, Samoa, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Salomonen, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

Hinweis:

Die Beantragung einer elektronischen Einreisegenehmigung (eTA) für Kanada ist für alle eTA-fähigen Einreisen ab dem 15.03.2016 Pflicht. 

Für alle anderen Reisezwecke / Staatsangehörigkeiten ist die Beantragung eines regulären Visums über das kanadische Visa Application Center VFS Global erforderlich. Die Visa-Beantragung muss der Antragsteller hier persönlich und eigenständig durchführen; eine Antragstellung stellvertretend durch Vermittler-Agenturen ist nicht zulässig. Informationen zum Antragsverfahren finde Sie unter:

https://visa.vfsglobal.com/deu/de/can

Formulardownload
Der Download ist kostenlos und die Formulare liegen im PDF-Format vor.
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Einwilligungserklärung

Dieses Formular muss nach EU-DSGVO ausgefüllt & unterschrieben von jedem Visa-Antragsteller zusammen mit den Antragsunterlagen eingereicht werden.

Auftragsformular
Das Auftragsformular benötigen Sie, um uns mit der Beschaffung Ihres Visums zu beauftragen.
Fragebogen elektronisches Visum

Zur Beantragung Ihres elektronischen Visums senden Sie bitte diesen Fragebogen zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen an unser zuständiges Servicebüro.

Generelles

Bitte beachten Sie:

  • Die elektronische Einreisegenehmigung (eTA) ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig und berechtigt zur mehrmaligen Einreise. Die jeweils zulässige Aufenthaltsdauer wird vom Grenzbeamten festgelegt und im Einreisestempel vermerkt.
  • Reisende, die zu Zwecken der Arbeitsaufnahme, des Studiums etc. nach Kanada einreisen möchten, oder deren Aufenthalt 90 Tage überschreitet, müssen ein normales Visum beantragen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unser Servicebüro.

Konsulargebühren / Bearbeitungszeit
HINWEIS: Neben den Konsulargebühren fallen für unsere Dienstleistungen immer auch SERVICEGEBÜHREN an.

Konsulargebühren und Bearbeitungsdauer

Deutsche und nicht-deutsche Staatsbürger

Visumtyp Preis pro Person Bearbeitungsdauer
Elektronisches Visum - eTA

7,00 CAD*

*entsprechend dem tagesaktuellem Wechselkurs in EUR
zzgl. Kreditkartengebühr 3,00 EUR. zzgl. MwSt.

2 bis 3 Arbeitstage




Musterdokumente

Musterdokumente

Für dieses Land ist derzeit leider kein aktuelles Musterdokument online verfügbar.

Visumkontrolle

Visumkontrolle
Für dieses Land liegt leider zur Zeit kein Beispiel Dokument vor.
Visa-Label oder -Stempel unterliegen häufigen Veränderungen durch die Immigrationsbehörden des Ziellandes.
In Kürze stellen wir Ihnen hier das Muster eines aktuellen Visums für Ihr Reiseland zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

  • Die elektronische Einreisegenehmigung (eTA) ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig und berechtigt zur mehrmaligen Einreise. Die jeweils zulässige Aufenthaltsdauer wird vom Grenzbeamten festgelegt und im Einreisestempel vermerkt.
  • Reisende, die zu Zwecken der Arbeitsaufnahme, des Studiums etc. nach Kanada einreisen möchten, oder deren Aufenthalt 90 Tage überschreitet, müssen ein normales Visum beantragen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unser Servicebüro.



Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten finden Sie hier.
HINWEIS: Neben den Konsulargebühren fallen für unsere Dienstleistungen immer auch SERVICEGEBÜHREN an.

Konsulargebühren und Bearbeitungsdauer

Deutsche und nicht-deutsche Staatsbürger

Visumtyp Preis pro Person Bearbeitungsdauer
Elektronisches Visum - eTA

7,00 CAD*

*entsprechend dem tagesaktuellem Wechselkurs in EUR
zzgl. Kreditkartengebühr 3,00 EUR. zzgl. MwSt.

2 bis 3 Arbeitstage




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Visumkontrolle
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In Kürze stellen wir Ihnen hier das Muster eines aktuellen Visums für Ihr Reiseland zur Verfügung.



Hinweis zur Gewährleistung
Die in dieser für Sie zusammengestellten Datensammlung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visabeantragung stellen die standardmäßig vom Konsulat/der Immigrationsbehörde geforderten Dokumente dar. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im konkreten Fall nachgefordert werden. Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Botschaften, Konsulaten und Immigrationsbehörden. Bitte bedenken Sie, dass Visa- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können. Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein - eine Gewähr können wir jedoch aus o.g. Gründen nicht übernehmen.