Bedingt durch aktuelle Überlastung der Internet-Server der Indian Immigration kommt es aktuell zu erheblichen Verzögerungen bei der Beantragung elektronischer Visa (eVisa) für Indien. Dies betrifft eVisa sowohl für geschäftliche als auch touristische Reisezwecke. Bitte senden Sie daher Ihre Antragsunterlagen möglichst frühzeitig, um eine Erteilung der eVisa durch die Indian Immigration rechtzeitig vor Reiseantritt zu gewährleisten!
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer
Visabeantragung und Reiseplanung.
Zur Beantragung eines elektronischen Business-Visums (eVisa) für Indien ist ab sofort zusätzlich ein Einladungsschreiben des indischen Geschäftspartners mit Briefkopf, Unterschrift und Stempel erforderlich. Antragstellungen ohne ein solches Einladungsschreiben führen zur Ablehnung des Visum-Antrages durch die indischen Behörden.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Das indische Visa Application Center (IVS Germany GmbH) in Berlin verlangt mit sofortiger Wirkung zur Beantragung regulärer Visa im Original-Reisepass die persönliche Vorsprache des Reisenden. Eine Visabeantragung stellvertretend für den Antragsteller durch einen Visa-Dienstleister ist aktuell nicht mehr möglich.
Betroffen hiervon sind alle Antragsteller mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der indischen Botschaft in Berlin (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen).
Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.
Die konsularischen Vertretungen Indiens setzen ab sofort die Bearbeitung von Visa-Anträgen entsprechend der Zuständigkeit je nach Wohnsitz d. Antragstellers (Bundesland) wieder ausnahmslos um.
Die Visabeantragung kann ausschliesslich bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen indischen Konsulat durchgeführt werden.
Mit Verzögerungen und kurzfristigen Änderungen der Antragsverfahren muss gerechnet werden.
Bitte beachten Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Visabeantragung und Reiseplanung.