Haager Konvention / Apostille
 iconDocBusiness


Geschäftliche Dokumente:

Dokumente juristischer Personen (Firmen)
(z.B. Vollmachten, Verträge, Handelsregisterauszüge, etc.)
Exportdokumente
(Ursprungszeugnisse & Handelsrechnungen, Zertifikate)

 iconDocPersonal


Persönliche Dokumente:

Ausbildungsnachweise
(Zeugnisse, Meisterbriefe, Diploma, Promotionsurkunden, etc.)
Personenstandsdokumente
(Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, etc.)


Haager Konvention / Apostille

Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wurde 1961 in Den Haag, Niederlande, unterzeichnet. Mit diesem Übereinkommen werden Vertragsstaaten von der zusätzlichen Dokumentenlegalisation befreit. Es legt fest, dass eine Apostille die einzige für die Vertragsstaaten erforderliche Form der Dokumentenlegalisation darstellt. Eine Apostille ist ein offizieller Stempel der zuständigen Behörde, welcher die Echtheit und Rechtsgültigkeit Ihrer Dokumente bestätigt.

Vertragsstaaten der Haager Konvention

Auf deutschen Dokumenten, die in den nachstehenden Vertragsstaaten vorgelegt werden, darf eine Apostille als einzige Form der Legalisation angebracht werden.

Das Haager Apostille-Übereinkommen gilt im Verhältnis zu Deutschland für folgende Staaten:

*Mit diesen Staaten gibt es zusätzliche bilaterale Abkommen, die für bestimmte Urkunden einen Verzicht auf jede Förmlichkeit einschließlich der Apostille vorsehen.

Albanien
Andorra
Antigua und Barbuda
Argentinien
Armenien
Australien
Bahamas
Bahrain
Barbados
Belarus
Belgien*
Belize
Bolivien
Bosnien-Herzegowina
Botsuana
Brasilien
Brunei Darussalam
Bulgarien
Chile
China (inkl. der Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau)
Cookinseln
Costa Rica
Dänemark* (außer Grönland und Färöer)
Dominica
Ecuador
El Salvador
Estland
Eswatini
Fidschi
Finnland
Frankreich*
Georgien
Grenada
Griechenland*
Guatemala
Guyana
Honduras
Indonesien
Irland
Island
Israel
Italien*
Japan
Kap Verde
Kasachstan
Kolumbien
Kroatien
Lesotho
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg*
Malawi
Malta
Marshallinseln
Mauritius
Mexiko
Monaco
Montenegro
Namibia
Neuseeland (ohne Tokelau)
Nicaragua
Niederlande (auch für Aruba, Curacao, Sint Maarten und den karibischen Landesteil, Bonaire, Sint Eustatius und Saba)
Niue
Nordmazedonien
Norwegen
Oman
Österreich*
Palau
Panama
Paraguay
Peru
Polen
Portugal
Rumänien
Russische Föderation
Samoa
San Marino
Sao Tome und Principe
Saudi Arabien
Schweden
Schweiz*
Serbien
Seychellen
Singapur
Slowakei
Slowenien
Spanien
St. Kitts und Nevis
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
Südafrika
Südkorea (Republik Korea)
Suriname
Swasiland (siehe Eswatini)
Tonga
Trinidad und Tobago
Tschechische Republik
Türkei
Ukraine
Ungarn
Uruguay
Vanuatu
Venezuela
Vereinigte Staaten (USA)
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (auch für Anguilla, Bermuda, Caymaninseln, Falklandinseln, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Britische Jungferninseln, Montserrat, Sankt Helena, Turks- und Caicosinseln)
Zypern
*Mit diesen Staaten gibt es zusätzliche bilaterale Abkommen, die für bestimmte Urkunden einen Verzicht auf jede Förmlichkeit einschließlich der Apostille vorsehen.

Aserbaidschan, Burundi, Dominikanische Republik, Indien, Kirgisistan, Kosovo, Liberia, Marokko, Moldau, Mongolei, Pakistan, die Philippinen, Tadschikistan, Tunesien und Usbekistan sind dem Apostille-Übereinkommen ebenfalls beigetreten. Deutschland hat jedoch Einspruch gegen den Beitritt dieser Staaten eingelegt, so dass das Übereinkommen zwischen Deutschland und ihnen keine Anwendung findet.

Quelle: Auswärtiges Amt. Letzte Änderung: 07.11.2023

Wenn Sie Ihre Dokumente in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens verwenden, benötigen Sie eine Apostille zum Nachweis der Echtheit offizieller Papiere. Eine Apostille ist ein offizielles Siegel der zuständigen Behörde, das die Echtheit und Rechtsgültigkeit Ihrer Dokumente bestätigt.

Die nachstehenden Dokumente können mit einer Apostille beglaubigt werden