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Deutsche Staatsbürger: |
Visafrei: Für Geschäftsreisende und Touristen bis 90 Tage |
Nicht-deutsche Staatsbürger: |
Es gelten Sonderbestimmungen! Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich jederzeit gerne zur Verfügung. |
Weitere Informationen: | Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes |
Bitte beachten Sie: |
Das obenstehende Land ist Mitglied des “Schengener Abkommens” über Reisefreizügigkeit. Staatsangehörige der Schengener Staaten können sich in den Staaten der EU sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz visafrei aufhalten. Nicht-EU-Staatsangehörige, welche Inhaber eines gültigen Schengenvisums (Text im Visumetikett: "gültig für Schengener Staaten" in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) können sich im gesamten Schengenraum bis zu 3 Monaten pro Halbjahr aufhalten, soweit dies durch die zulässige Nutzungsdauer des Visums abgedeckt ist. Aktuelle Kontaktdaten finden Sie unter dem Link: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes in der Rubrik “Auslandsvertretungen“ → “Vertretungen anderer Staaten:“ |
Hinweis zur Gewährleistung
Die in dieser für Sie zusammengestellten Datensammlung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visabeantragung stellen die standardmäßig vom Konsulat geforderten Dokumente dar. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im konkreten Fall nachgefordert werden.
Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass Visa- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können.
Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein - eine Gewähr können wir jedoch aus o.g. Gründen nicht übernehmen.