Visabeschaffung für
AIRTOURS - Kunden |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Visa Dienst Bonn GmbH & Co. KG:
| § 1 Allgemeines |
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Die folgenden Geschäftsbedingungen sind die rechtliche Grundlage
unserer Leistungen; sie werden durch Auftragserteilung anerkannt. Abweichende
oder ergänzende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur wirksam,
wenn wir sie schriftlich bestätigen. Für den Vertrag gelten ausschließlich
unsere Bedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt,
auch wenn wir es versäumen, ihnen ausdrücklich zu widersprechen.
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| § 2 Leistungen |
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Wir bieten gegen Entgelt Dienstleistungen an, um
die Erlangung von Visa und Legalisierungen zu ermöglichen. Erlaubnispflichtige
Tätigkeiten, insbesondere Rechtsberatung, sind nicht Vertragsgegenstand.
Liegt keine ausdrückliche Weisung von Ihnen vor, so dürfen wir unsere
Leistung - unter Wahrung Ihrer Interessen - nach billigen Ermessen erbringen,
insbesondere Art, Weg und Mittel der Beförderung Ihrer Dokumente wählen.
Wir sind auch berechtigt, die Ausführung Ihres Auftrages ganz oder teilweise
an Dritte zu übertragen. Der Vertrag mit uns gilt als abgeschlossen,
wenn Ihr Auftrag von uns ausdrücklich bestätigt wurde.
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| § 3 Preise |
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Das zu zahlende Entgelt für unseren Service sowie
die Erstattung von Fremdleistungen, Visum- und Paßgebühren und etwaiger
Versandkosten Dritter richtet sich nach unseren jeweils gültigen Tarifen,
auch wenn es an einer ausdrücklichen Vereinbarung hierzu fehlt; es ist
mit der Auftragserteilung an uns zu zahlen (Vorleistung), sofern nicht
anders vereinbart. Sollten wir auf die Vorleistung im Einzelfall ausdrücklich
verzichtet haben, sind wir berechtigt, Ihrer Dokumente per Post-Nachnahme
an Sie zurückzuschicken. Im Fall einer ausdrücklichen Stundung des Entgeltes
durch uns können Sie gegen unsere Ansprüche nur mit solchen Gegenforderungen
aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Da
wir lediglich unsere reine Dienstleistung zu erbringen haben, ohne einen
wie auch immer gestalteten Erfolg zu schulden, bleibt Ihre Zahlungsverpflichtung
auch dann bestehen, wenn einem Visum- oder Paßantrag nicht entsprochen
wurde. Unsere Preise sind freibleibend und unverbindlich.
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| § 4 Haftung |
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Wir erbringen alle in unseren Verantwortungsbereich
fallenden Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Selbstverständlich liegen aber alle Entscheidungen über Gewährung oder
Ablehnung von Visa- oder Paßanträgen bei den zuständigen Missionen bzw.
Behörden. Deswegen können wir für den Erfolg eines Visums- oder Paßantrages
keine Haftung übernehmen. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für erteilte
Auskünfte.
Unsere Leistungen im Last-Minute Service beschränken sich auf die Auswahl
der möglichst effektiven, beschleunigten und dabei trotzdem sicheren
Beförderungsart und dem besonderen Hinwirken auf beschleunigte Bearbeitung
bei den Missionen bzw. Behörden. Deswegen übernehmen wir ausdrücklich
im Last-Minute Service keine Haftung oder Gewähr für die Einhaltung
etwaiger Fristen, unabhängig davon, welche Bedeutung diese für Ihren
Auftrag haben.
Sollte uns ein Verschulden bei der Organisation des Beförderungsablaufs
zur Last zu legen sein, haften wir nur, wenn Sie uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachweisen können. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist
die Haftung für Vermögensschäden auf 800.- Euro begrenzt, da diese Grenze
den typischerweise in diesem Bereich maximal entstehenden Schaden darstellt.
Sollte ein offensichtlicher Mangel unserer Leistung vorliegen, müssen
Sie ihn schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Zugang Ihrer Dokumente
bei Ihnen bzw. Kenntnis von dem Mangel geltend machen. Nach Ablauf der
Rügefrist können derartige Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 6
Monaten ab Zugang Ihrer Dokumente bei Ihnen bzw. Kenntnis etwaiger haftungsbegründender
Tatsachen.
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| § 5 Auftragsstorno |
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Sollten Sie Ihren Auftrag zurückziehen, wofür die
Schriftform erforderlich ist, stellen wir Ihnen die bis zum Zeitpunkt
der Abbestellung angefallenen Kosten sowie ein anteiliges Entgelt in
Rechnung.
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| § 6 Weitere Vereinbarungen |
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Vereinbarungen und Nebenabreden, die diese Bedingungen
abändern und/oder ergänzen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
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| § 7 Teilunwirksamkeit |
| Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser
Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen
unberührt. |
| § 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. §§ 1 ff HGB,
ist der Erfüllungsort Koblenzer Straße 85, 53177 Bonn und der Gerichtsstand
Bonn.
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